Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Für Aufträge gelten nachfolgende Bedingungen, die der Käufer mit Auftragserteilung anerkennt. Sie haben auch dann Gültigkeit, wenn der Vertragspartner zu seinen Bedingungen einen Auftrag erteilt oder bestätigt hat. Sämtliche Nebenabreden, die mit diesen Bedingungen und/oder den weiteren Einzelheiten des Auftrages nicht übereinstimmen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§2 Preise
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und müssen durch uns bestätigt werden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweilig gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Lager Braunschweig, soweit nicht anders vereinbart.
§3 Mehr- oder Minderlieferung
Über- oder Unterlieferung bis 10% behalten wir uns vor.
§4 Lieferung
Unsere Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Teillieferungen sind uns gestattet. Verpackungskosten werden von uns berechnet.
Rollgeld, Postzustellungsgebühren und Mehrkosten für Eil- u. Expressversand gehen zu Lasten des Käufers.
§5 Anlieferung von Kundenware
Die uns zum Bedrucken, Beflocken, Färben und sonstiger Veredelung zugesandten Materialien sind nach unseren Angaben frei Haus anzuliefern. Fehlmengen und Verunreinigungen der Ware bei Anlieferung und Rücksendung gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern uns kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird.
§6 Lieferung an Neukunden
Erstlieferungen an Neukunden erfolgen grundsätzlich per Nachnahme oder Vorauskasse.
§7 Auslandslieferungen
Auslandslieferungen erfolgen per Nachnahme, Vorauskasse oder Akkreditiv.
§8 Zahlung
Unsere Lieferungen und Leistungen sind innerhalb von10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden übliche Bankzinsen und Mahngebühren berechnet.
§9 Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter der Voraussetzung weiter zu veräußern, dass er gleichzeitig die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen an uns abtritt. Die Abtretung gilt von uns angenommen. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen so lange für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Das Recht zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers.
Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfänden, noch einem Dritten zu Sicherheit übereignen, noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für weiterbearbeitete Waren.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Braunschweig. Als Gerichtsstand gilt – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ausdrücklich Braunschweig als vereinbart.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§11 Aufrechnungsverbot
Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
§12 Reklamationen
Bei offensichtlichen Mängeln müssen Beanstandungen unserer Lieferungen und Leistungen spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware erfolgen. Nach Ablauf der Frist entfällt die Gewährleistung für derartige Mängel. Gewährleistungsansprüche sind grundsätzlich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Nur wenn diese endgültig fehlgeschlagen sind, hat der Kunde das Recht, Wandlung oder Minderung zu verlangen.
Handelsübliche oder geringfügige Abweichungen in Qualität, Gewicht, Form, Ausrüstungen und Farbe sind unvermeidbar und berechtigen nicht zur Beanstandung.
Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung.
Rücksendungen bedürfen unserer Zustimmung und haben frei zu erfolgen, andernfalls kann die Annahme verweigert werden.
Beim Empfang der Sendung sind etwaige äußere Schäden oder Differenzen bei der Paketanzahl uns sofort schriftlich anzuzeigen.
Bei Lohndruckaufträgen haften wir nur für von uns zu vertretende Mängel der Druckausführung, nicht für die Eignung der uns angelieferten Waren.
Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln die sich aus Nichtbeachtung der Ware beiliegenden Gebrauchs- und Waschanleitungen ergeben, sind ausgeschlossen. Den Nachweis hat der Käufer zu erbringen.
§13 Haftung bei Lohnware
Die uns zur Bearbeitung/Veredelung zugesandte Ware ist Eigentum unseres Kunden und muss durch ihn gegen jeglichen Untergang versichert sein. Wir haften nur, sofern uns ein schuldhaftes Verhalten im Umgang mit dem Eigentum des Kunden nachgewiesen wird. Die Haftung beschränkt sich auf den Einkaufswert der untergegangenen Ware, der durch Vorlage der Einkaufsrechnung nachzuweisen ist.
§14 Druckunterlagen
Druckunterlagen, die von uns angefertigt werden, bleiben unser Eigentum, auch wenn sie dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Eingesandte Druckvorlagen erhält der Kunde nach Auftragserfüllung auf Verlangen zurück.
§15 Termine
Ist ein verbindlicher Liefertermin vereinbart worden und kann dieser von uns nicht eingehalten werden, kommen wir erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist in Verzug.
Im Falle des Verzuges bestehen Regressansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 16 Schlussbestimmung
Soweit vorstehend nicht anders bestimmt, gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie.